Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV
- Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Alle Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung anbieten, müssen eine Trägerzulassung nach AZAV durch eine fachkundige Stelle vorweisen, um eine Förderung bei den Agenturen für Arbeit beantragen zu können. Davon ausgenommen sind Arbeitgeber, die ausschließlich betriebliche Maßnahmen oder betriebliche Teile von Maßnahmen durchführen.
Das Zulassungsverfahren erfolgt zweistufig durch die Zulassung von Trägern und darüber hinaus von Maßnahmen. Der Nachweis wird durch eine Auditierung von einer fachkundigen Stelle erbracht. Diese prüft die Qualität von Bildungsträgern und ihren Maßnahmen der Arbeitsförderung nach den Anforderungen des SGB III und der AZAV. Sofern die Voraussetzungen dieser Vorgaben vorliegen, bescheinigen die fachkundigen Stellen dies mittels eines Zertifikates. Die Akkreditierung und Überwachung der fachkundigen Stellen erfolgt durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DakkS).
Ziel des Zulassungsverfahrens ist die Erhöhung der Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen, die Verbesserung der Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems sowie die Herstellung einer Transparenz und Vergleichbarkeit unter den Arbeitsmarktdienstleistern.
Von den rund 600 Bildungsanbietern, die in der Brandenburger Weiterbildungsdatenbank eingetragen sind, verfügen im Dezember 2015 ca. 36 % über eine Trägerzulassung nach AZAV.
Trägerzulassung nach AZAV
Eine Trägerzulassung ist erforderlich, wenn nachfolgende Maßnahmen der Arbeitsförderung angeboten werden:
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
- ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung,
- Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung,
- Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung,
- Transfermaßnahmen,
- Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben.
Die fachkundigen Stellen prüfen unter anderem folgende Anforderungen:
- finanzielle und fachliche Leistungsfähigkeit sowie Zuverlässigkeit des Trägers,
- Berücksichtigung der Arbeitsmarktentwicklungen bei der Konzeption der Angebote sowie Unterstützung der Teilnehmenden bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt,
- fachliche und pädagogische Eignung der Leitung sowie der Lehr- und Fachkräfte,
- Dokumentation eines Systems zur Sicherung der Qualität,
- Aushändigung einer Teilnahmebescheinigung mit Angaben zum Inhalt, zeitlichen Umfang und Ziel der Maßnahme an den Teilnehmenden nach Abschluss der Maßnahme.
Der Zulassungszeitraum für das Zertifikat Trägerzulassung AZAV beträgt längstens fünf Jahre. Der Bildungsträger wird jährlich überprüft. Nach spätestens fünf Jahren erfolgt die Rezulassung und das Ausstellen eines neuen Zertifikats.
Maßnahmezulassung nach AZAV
Voraussetzung für die Zulassung von Maßnahmen ist die Zulassung als Träger.
Damit die Maßnahme nach AZAV zugelassen werden kann, muss sie unter anderem folgende Anforderungen erfüllen:
- Ziele, Dauer und Inhalte der Maßnahme müssen jeweils auf die Voraussetzungen der Zielgruppe und das Maßnahmeziel hin konzipiert sein,
- die Maßnahme soll aktuelle Entwicklungen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes berücksichtigen,
- angemessene Höhe der Kosten der Maßnahme.
Der Zulassungzeitraum für das Zertifikat Maßnahmenzulassung AZAV beträgt in der Regel drei Jahre. Er kann auf längstens fünf Jahre befristet werden, sofern die Entwicklung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Maßnahme hat.
Sie haben Fragen zum Zulassungsverfahren nach AZAV?
Fragen, die sich zum Zulassungsverfahren von Trägern und Maßnahmen ergeben, können an die fachkundigen Stellen gerichtet werden. Die Kontaktdaten sind in der Datenbank der akkreditierten Stellen hinterlegt. Hinweis: Bitte geben Sie dazu als Art der Konformitätsbewertung „Zertifizierungsstelle für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen“ an, starten die Suche und filtern das Ergebnis entsprechend nach dem Bereich „Arbeitsförderung (AZAV)/Berufliche Weiterbildung“.
Unser Tipp für Weiterbildungsinteressierte
Im WDB Suchportal können Sie in der erweiterten Suche unter "Förderung“ nach „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ bzw. „Bildungsgutschein“ filtern und damit gezielt die nach AZAV zertifizierten Angebote finden. Von den 588 Bildungsanbietern in der Brandenburger Weiterbildungsdatenbank sind 210 nach AZAV zertifiziert (Stand Februar 2016).
Eine Garantie für eine gute Weiterbildung gibt die AZAV-Zulassung nicht. Informieren Sie sich umfassend und vergleichen Sie verschiedene Angebote. Auch Erfahrungsberichte anderer Teilnehmer oder die hier zur Verfügung gestellten Checklisten können bei der Auswahl des richtigen Angebots helfen.
Informationen und Quellenangaben
- Webseiten der Bundesagentur für Arbeit
- Webseiten der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS)
- Datenbank der akkreditierten Stellen