Vernetzte Weiterbildungsberatung
für Unternehmen und Beschäftigte

Weiterbildungsförderung für Betriebe in Brandenburg

ESF + Weiterbildungsrichtlinie - Finanzielle Förderung für Unternehmen und Vereine.
Die Förderung unterstützt die berufliche Weiterbildung Ihrer Beschäftigten mittels Zuschuss.

Wer wird gefördert?
Sie können einen Antrag auf Förderung stellen als

  • Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg.
  • Einkommenssteuerpflichtige*r Freiberufler*in oder Einzelunternehmer*in im Land Brandenburg.
  • Freiberufler*in oder Einzelunternehmer*in mit einer Betriebsstätte mit mindestens einer oder einem Beschäftigten im Land Brandenburg.
  • rechtsfähiger Verein mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg.

Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die Ihre betrieblichen Entwicklungsziele unterstützen. Dazu gehören Weiterbildungen, die die Kompetenzen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterentwickeln oder ihr Fachwissen aktualisieren beziehungsweise erweitern.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Sie erhalten einen Zuschuss zu den Ausgaben, die Ihnen durch Weiterbildungen und Prüfungen bei Dritten entstehen. Dabei müssen die Kosten je Antrag mindestens 1.000 Euro betragen. Die Anzahl der Qualifizierungen und Teilnehmenden je Antrag ist nicht begrenzt.

Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Sie können den Zuschuss innerhalb eines Kalenderjahres zwei Mal beantragen.

Wie können Sie die Weiterbildungsförderung beantragen?
Sie können den Antrag online über das Webportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen. Eine ausführliche Antragsberatung erhalten Sie über das Infotelefon Weiterbildung der ILB: 0331 660 2200 (Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 15 Uhr)

Wissenswertes zum Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg. Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg.

Finanzielle Unterstützung bei der Qualifizierung Beschäftigter (Aus- und Weiterbildungsgesetz)
Sie können eine finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen zu Weiterbildungskosten und zum Arbeitsentgelt bei der beruflichen Weiterbildung Ihrer Beschäftigten erhalten und Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die Arbeitswelt der Zukunft vorbereiten. 

Kann Ihr Unternehmen die Förderung erhalten?

Ihr Unternehmen kann unabhängig von seiner Größe einen Antrag auf Förderung stellen, sofern sich Ihr Unternehmenssitz in Deutschland befindet. Es werden sowohl Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch große Unternehmen mit Weiterbildungsbedarf unterstützt.

Was sind die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung?

Um eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Es müssen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen (zum Beispiel werden kurze Einweisungsschulungen aufgrund technischer Änderungen im Betrieb nicht gefördert).

Sowohl die berufliche Qualifizierungsmaßnahme als auch der Bildungsanbieter sind von einer fachkundigen Stelle für die Förderung für einen Bildungsgutschein zugelassen.

Die Weiterbildungsmaßnahme umfasst mehr als 120 Stunden.

Wie viel Fördergeld kann Ihr Unternehmen erhalten?

Die Weiterbildungsförderung umfasst die volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten (zum Beispiel Lehrgangskosten) für Ihre Beschäftigten.

Darüber hinaus können Sie für die weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten Ihrer Beschäftigten, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten.

Die Übernahme der Weiterbildungskosten und die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt setzen grundsätzlich eine Kostenbeteiligung durch Sie als den Arbeitgeber voraus. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Betriebsgröße.

Die Details zu den einzelnen Förderhöhen können Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit nachlesen. Diese finden Sie am Ende der Seite.

Wie können Sie einen Antrag auf Förderung stellen?

Den Antrag auf Förderung stellen Sie bitte vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme. Wenn Sie ein Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit haben, können Sie die Antragstellung online erledigen. Sollten mehrere Ihrer Beschäftigten an derselben Weiterbildung teilnehmen, ist sogar ein Sammelantrag möglich.

Weitere Informationen zum Förderprogramm

Weiterführende Informationen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter erhalten Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit

Förderung: Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter. Rechtsgrundlage: Paragraph 82 fortfolgende des Sozialgesetzbuches, Drittes Buch (SGB III) in Verbindung mit Paragraph 16, Absatz 1 des Sozialgesetzbuches, Zweites Buch (SGB II).

Qualifizierungsgeld während der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter
Das Qualifizierungsgeld hilft Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Arbeitsplätze zu sichern, wenn es in Ihrem Unternehmen durch strukturelle Veränderungen einen Bedarf an Weiterbildung gibt.

Was sind die Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld?
Um finanzielle Unterstützung in Form des Qualifizierungsgeldes zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Qualifizierungsbedarf der Beschäftigten Ihres Betriebes muss strukturwandelbedingt sein.
  • Es muss eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein entsprechender Tarifvertrag (ausgenommen Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten) vorliegen.
  • Der strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf muss mindestens 20 Prozent (bei Betrieben mit weniger als 250 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens 10 Prozent) der Beschäftigten des Betriebes betreffen.
  • Die Finanzierung der Weiterbildung erfolgt durch Sie als Arbeitgeber.
  • Die betreffende Arbeitnehmerin oder der betreffende Arbeitnehmer hat in den vergangenen vier Jahren keine Förderung in Form von Qualifizierungsgeld erhalten.

Welche Qualifizierungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Die Weiterbildungsmaßnahme muss von einem zugelassenen Weiterbildungsanbieter durchgeführt werden.
  • Es müssen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
  • Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden dauern.

Wer wird gefördert?
Beschäftige Ihres Betriebs können gefördert werden, wenn ihnen durch den Strukturwandel der Verlust von Arbeitsplätzen droht, eine berufliche Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht.

Wie hoch ist das Qualifizierungsgeld?
Das Qualifizierungsgeld wird als Entgeltersatzleistung in Höhe von 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent des Nettoentgeltes, das durch die Weiterbildung entfällt, geleistet.

Wie können Sie das Qualifizierungsgeld beantragen?
Ein Antrag auf Qualifizierungsgeld soll spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.  

Weitere Informationen zum Qualifizierungsgeld
Ausführliche Informationen zum Qualifizierungsgeld erhalten Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Wissenswertes zum Fördergeber
Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit
Förderung: Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter – Qualifizierungsgeld nach Paragraphen 82 a fortfolgende Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

 

 

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