Vernetzte Weiterbildungsberatung
für Unternehmen und Beschäftigte

Mit dem Wandel auf dem Arbeitsmarkt Schritt halten

Freitag, 01. März 2024 | Kategorie: Fördermöglichkeiten

Weiterbildungsförderung des Landes Brandenburg geht in die nächste Runde

Neue Technologien und Werkzeuge, veränderte Arbeitsinhalte oder eine neue Arbeits­organisation – es gibt viele Anlässe für eine Weiterbildung. Daher geht die Weiterbildungsförderung des Landes Brandenburg aus dem Europäischen Sozial­fonds Plus in die nächste Runde. Anträge können bis 2027 gestellt werden.

Mit der Weiterbildungsrichtlinie werden Weiterbildungen in Brandenburgischen Unternehmen und Vereinen unter­stützt. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der Weiterbildungs- und Prüfungs­gebühren und ist zweimal pro Kalenderjahr möglich.

Auch Privatpersonen mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg können ihre Weiterbildung durch den soge­nannten Bildungsscheck fördern lassen. Das Land unterstützt hier mit einer Förderung von bis zu 60 Prozent der Weiterbildungs- und Prüfungsgebühren. Es können zwei Anträge je Kalenderjahr gestellt werden.

Anträge können bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt werden. Dort erhält man auch eine ausführliche Antragsberatung.


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