Mit dem Wandel auf dem Arbeitsmarkt Schritt halten
Weiterbildungsförderung des Landes Brandenburg geht in die nächste Runde
Neue Technologien und Werkzeuge, veränderte Arbeitsinhalte oder eine neue Arbeitsorganisation – es gibt viele Anlässe für eine Weiterbildung. Daher geht die Weiterbildungsförderung des Landes Brandenburg aus dem Europäischen Sozialfonds Plus in die nächste Runde. Anträge können bis 2027 gestellt werden.
Mit der Weiterbildungsrichtlinie werden Weiterbildungen in Brandenburgischen Unternehmen und Vereinen unterstützt. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der Weiterbildungs- und Prüfungsgebühren und ist zweimal pro Kalenderjahr möglich.
Auch Privatpersonen mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg können ihre Weiterbildung durch den sogenannten Bildungsscheck fördern lassen. Das Land unterstützt hier mit einer Förderung von bis zu 60 Prozent der Weiterbildungs- und Prüfungsgebühren. Es können zwei Anträge je Kalenderjahr gestellt werden.
Anträge können bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt werden. Dort erhält man auch eine ausführliche Antragsberatung.