Qualifizierungsgeld unterstützt Unternehmen im Strukturwandel
Neue Fördermöglichkeiten ab April 2024
D Aus- und Weiterbildungsgesetz tritt am 1. April 2024 in Kraft. Mit dem Gesetz werden die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik weiterentwickelt und Vereinfachungen bei der Qualifizierung von Beschäftigten eingeführt. Zudem steht mit dem Qualifizierungsgeld ein neues Instrument der Förderung zur Verfügung.
Das Qualifizierungsgeld soll Unternehmen bei strukturwandelbedingten Weiterbildungen unterstützen. Arbeitgeber können ihre Beschäftigten für eine Weiterbildung freistellen und während dieser Zeit das Qualifizierungsgeld als Entgeltersatzleistung erhalten. Eine Co-Finanzierung der Weiterbildungskosten ist durch Landesprogramme zulässig, so auch durch die mit Mitteln der Europäischen Union ausgestattete Brandenburgische Weiterbildungsrichtlinie.
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